Allgemeine Fragen

  • Hat Fösse e.V. freie Gärten?

    Freie Gärten haben wir immer wieder mal. Lass Dich/Lassen Sie sich jetzt auf unsere Warteliste für einen Garten setzen. Werde/werden Sie jetzt ein förderndes Mitglied! Du wirst/Sie werden auf der Warteliste für einen frei werdenden Garten bevorzugt geführt. 

  • Ich möchte einen Kleingarten, was muss ich tun?

    Bewirb Dich/bewerben Sie sich für einen Kleingarten im Verein Fösse e.V.! Werde/werden Sie ein förderndes Mitglied! Du wirst/Sie werden so auf der Warteliste für einen frei werdenden Garten bevorzugt geführt. 

  • Was ist ein ordentliches, was ein förderndes Mitglied?

    Ein ordentliches Mitglied ist ein Mitglied mit Gartenpacht. Ein förderndes Mitglied nicht. Beide dürfen an Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins teil nehmen. Sie sind stimmberechtigt und können ein Ehrenamt ausüben. 

  • Was kostet das?

     Unsere Beiträge, Kosten und Gebühren findest Du/finden Sie als Gebührenübersicht HIER

  • Kann ich mir meinen Garten selber aussuchen?

    Die Möglichkeit, sich einen Garten selber aus zu suchen ist abhängig von der Anzahl vorhandener freier Gärten, der strukturellen Planung der jeweiligen Kolonieleitung und des Vorstands. 

  • Was ist eine Gartenübergabe?

    Bei einer Gartenübergabe wird der Garten einer Pächterin/eines Pächters vom Verein an eine nachfolgende Pächterin/einen nachfolgenden Pächter übergeben. Zuvor wird der Garten von einer vom Verein beauftragten Schätzperson begutachtet. Diese erstellt ein Schätzprotokoll, welches den aktuellen Zustand des Gartens dokumentiert und den sich daraus ergebenden Wert ermittelt. Zusätzlich wird ein Übergabe-Protokoll erstellt. Diese Vorgänge sind wichtig und notwendig für Pächter und den Verein, um mögliche Streitigkeiten über Schäden oder Veränderungen zu vermeiden. Hieraus können sich ggf. Auflagen für die bisherige und/oder die neue Pachtperson ergeben ( Rückbau von Laube, Entfernen von Gewächsen und Bäumen, u.a.).


  • Was bedeutet "kleingärtnerischer Zustand?"

    Ein "kleingärtnerischer Zustand" eines Kleingartens bezieht sich auf die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Gartenfläche, die einer nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung entsprechen muss. Es besteht für die Aufteilung der Gartenfläche eine "3tel-Regel": Diese besagt,   dass der Kleingarten jeweils zu einem Drittel genutzt werden sollte , (Anbau von Obst und Gemüse, Freizeitaktivitäten und Erholung, Wege/Laube u.ä.. Die Regelung ist im Bundeskleingartengesetz verankert. Sie soll sicherstellen, dass Kleingärten für die Selbstversorgung genutzt werden und nicht lediglich als Ziergärten dienen. Wenn ein Kleingartenverein die Drittelregelung nicht einhält, kann dies zu Problemen führen, wie z.B. eine höhere Pacht und eine Bestandsunsicherheit zur Folge haben. 

  • Warum/wozu gibt es Auflagen?

    In einem Kleingartenverein könne sich für den/die alte und/oder neue Pächter*in bei einer Gartenübergabe Auflagen ergeben, um sicherzustellen, dass der Kleingarten bestimmten Standards entspricht und um Schäden an der Parzelle oder Konflikte mit anderen Pächtern*innen zu vermeiden. Diese Auflagen können sich auf verschiedene Dinge beziehen, wie zum Beispiel das Entfernen von Unkraut, das Beibehalten einer bestimmten Gartenstruktur, den Rückbau von nicht genehmigten Aufbauten oder Lauben, u.ä.. Außerdem werden die Auflagen anhand von Schätz-und Übergabe-Protokollen dokumentiert, welche von den beteiligten Parteien unterschrieben werden. 


  • Ich habe meine Auflagen nicht erfüllt. Was jetzt?

    Wenn Du deine/Sie Ihre Auflagen im Kleingarten nicht erfüllt haben, solltest Du dich/sollten Sie sich schnellstmöglich mit dem Vorstand Fösse e.V. in Verbindung setzen und ein Gespräch suchen. Dort können Sie klären, welche Maßnahmen zu ergreifen sind und wie Du/Sie die Regeln und Auflagen in Zukunft einhalten können. Je nach Schwere des Verstoßes und den Umständen kann es zu Konsequenzen wie beispielsweise einer Abmahnung oder sogar Kündigung des Pachtvertrags kommen. Es ist daher wichtig, das Gespräch und eine Lösung zu suchen, um weitere Probleme zu vermeiden.

  • Was ist im Kleingarten erlaubt, was ist nicht erlaubt?

    Was erlaubt und nicht erlaubt ist, wird geregelt durch das Bundeskleingartengesetz, die Gartenordnung der Stadt Hannover und durch Beschlüsse und die Vereinssatzung von Fösse e.V..


    Ansprechpartner bei Fragen zu Themen wie Bewirtschaftung, Pflege, sonstige Nutzung, Um-/Anbauten, Ruhezeiten u. Lärm, Party u. Feiern sind die Kolonieleitung und der Vorstand.


  • Wann sind die Ruhezeiten in den Kolonien?

    Ruhezeiten in den Kolonien sind: 


    Von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr


    Samstags: ab 13:00Uhr

    Sonntags: ganztätig


    Die Kolonieleiter sind die Ansprechparter in den Kolonien, wenn Ruhezeiten nicht eingehalten werden. Der Vorstand weist darauf hin, dass die Einhaltung der Ruhezeiten ernst zu nehmen ist. Während der Ruhezeiten ist Lärm durch motorisierte Geräte zu unterlassen. Lärmpegel von Musik und/oder Feiergeräuschen sind entsprechend an zu passen. Rücksichtnahme auf andere Pächter sollte selbstverständlich sein. Im Zweifelsfall die Kolonieleitung und andere Gartenpächter ansprechen, um Konflikte zu vermeiden. 

  • Wie bewirtschafte ich einen Kleingarten? Wer kann mir Tipps geben?

    Für die Bewirtschaftung eines Kleingartens muss im Sinne einer "kleingärtnerischen Nutzung" erfolgen. Es gilt eine "3tel-Regelung" bei der Aufteilung der Fläche. Ansprechpartner sind die Kolonieleitung, die Gartenfachberatung und der Vorstand.

  • Für was brauche ich einen Bauantrag?

    Für alle Umbauten, Anbauten, Schuppen, Gewächshäuser, überdachte Sitzplätze sowie geplante bauliche Veränderungen, benötigt ein/e Gartenpächter*in einen Bauantrag. Dieser ist aus zu füllen und in doppelter Ausführung der Geschäftsstelle des Vereins zu schicken oder ein zu reichen. Diese leitet ihn für eine Genehmigung an den Bezirksverband weiter.

  • Was ist eine Gemeinschaftsarbeit? Muss ich da mitmachen?

    Jedes ordentliche Mitglied mit Gartenpacht ist verpflichtet, an der Gemeinschaftsarbeit teil zu nehmen. Diese findet bis zu dreimal im Jahr statt und dauert im Schnitt zwei Stunden. Fördernde Mitglieder, Mitglieder ab 75 und Mitglieder mit Ehrenämtern sind nicht dazu verpflichtet; nicht Wenige nehmen dennoch freiwillig daran teil. Minderjährige sind ausgenommen. Wer nicht an der Gemeinschaftsarbeit teilnehmen kann, informiert die Kolonieleitung. Die ausgefallenen Stunden werden nachgeholt. Alternativ ist eine Ausgleichszahlung in Höhe von 20 Euro pro ausgefallener Stunde zu entrichten. Die Gemeinschaftsarbeit dient der Pflege und Instandhaltung einer Kleingartenkolonie. Unter anderem werden gemeinsam Hecken geschnitten und Wege gereinigt. Die Gemeinschaftsarbeit kann dabei auch das Miteinander in einer Kolonie unterstützen. 


  • Was ist eine Gartenbegehung?

    Eine Gartenbegehung in einem Kleingartenverein ist eine jährliche Überprüfung der Kleingärten durch den Vorstand. Hierbei wird begutachtet, ob die Kleingärten hinsichtlich der Vorgaben einer "kleingärtnerischen Nutzung" bewirtschaftet werden. Bei der Begehung können Vereinsmitglieder Tipps und Ratschläge zur Pflege ihres Gartens bekommen. Nach der Begehung werden (falls erforderlich), Benachrichtigungen über Mängel verschickt, die Pächter*innen und Pächter in ihrem Kleingarten beheben müssen.


  • Darf ich in meiner Kleingartenlaube wohnen?

    Gemäß Bundeskleingartengesetz ist es nicht erlaubt, dauerhaft in der Kleingartenlaube zu wohnen. Diese gilt nur als Wochenend- oder Freizeitunterkunft und darf nicht als dauerhafter  Wohnsitz genutzt werden. 


  • Darf ich in meinem Kleingarten eine Party machen?

    Es ist Dir/Ihnen erlaubt, im Kleingarten eine Party zu feiern. Wichtig: Ruhezeiten beachten! Der Geräuschpegel ist entsprechend an zu passen. Rücksicht ist zu nehmen auf Gartennachbarn und andere Pächter. Sinnvoll kann hier ein freundliches Gespräch im Vorfeld sein. Ansprechpartner bei Fragen ist die Kolonieleitung. Das Einfachste ist, bei Unsicherheiten einfach VOR der Party Fragen zu stellen.

  • Wen spreche ich an, wenn ich ein Problem habe?

    Bei Problemen, Konflikten, Unsicherheiten und Fragen wendest Du/wenden Sie sich bitte direkt an die Kolonieleitung oder den Vorstand. Die Kontaktdaten findest Du/finden Sie auf der Webseite von Fösse e.V. und in den Schaukästen der Kolonien.

  • Wie ist das mit dem Du-zen und Sie-zen?

    In einem Kleingartenverein und in Kleingarten- Kolonien ist es oft üblich, sich gegenseitig zu Du-zen. Manchmal kann dennoch ein "Sie" weiterhin sinnvoll sein. Dies ist abhängig von Alter, Person und Situation. Es gibt rechtlich keinen Zwang und keine Vorschrift, sich im Verein und den Kolonien entweder nur zu Du-zen oder zu Sie-zen. Hinweis: In offiziellen Schreiben und Dokumenten (Abmahnungen, Kündigungen, Fristsetzungen u.a.), benutzt die Geschäftsstelle und der Vorstand aus sachlichen und rechtlich neutralen Gründen kein "Du" in der Ansprache. Dies hat keine persönlichen Gründe.

  • Warum sollte ich zur Jahreshauptversammlung gehen?

    Bei der Jahreshauptversammlung berichtet der Vorstand den Mitgliedern des Vereins über seine Tätigkeiten. Es finden u.a. Wahlen von Ämtern statt. Die Jahreshauptversammlung bietet den Mitgliedern die Möglichkeit, über aktuelle Geschehnisse im Verein informiert zu werden, über Entscheidungen mit abzustimmen, gegeben-enfalls eigene Anliegen vorzubringen und zu disku-tieren. Die rege Teilnahme an der alljährlich statt findenden Jahreshauptversammlung kann sinnvoll sein, um ein aktives Mitbestimmungsrecht im Verein aus zu üben und über Geschicke des Vereins mit zu entscheiden. Zusätzlich können sich Mitglieder direkt mit anderen Mitgliedern austauschen. 


  • Was ist mit dem Datenschutz?

    Fösse e.V. benötigt aufgrund seiner Grösse keinen eigenen Datenschutzbeauftragen. Das Team des Vorstands setzt den Datenschutz entsprechend den Vorgaben des DSGVO um. Die Datenverarbeitung und Datenpflege erfolgt verschlüsselt mit mehrfacher Authentifizierung über eine professionelle Softwarelösung. Der Zugriff auf sensible Daten unterliegt für die Vorstandsmitglieder gesonderten Berechtigungen. Der Versand und Empfang von Emails findet unter ähnlichen Bedingungen statt. Die Mitglieder des Vorstands kommunizieren über vereinseigene, angepasste Smartphones. Diese sind u.a. von Google und Whatsapp entkoppelt. Die Geschäftsstelle arbeitet zusätzlich zu einer Firewall auf dem Rechner mit einer externen Hardwarefirewall, die den Router ergänzend von Aussen vor Angriffen schützt. Der Router nutzt einen DSGVO-fokussierten, europäischen DNS Resolver. Mehr dazu unter Datenschutz.

  • So viele Regeln? Spiessig! Bundeskleingartengesetz? Brauch ich nicht!?

    Brauchst Du doch! Dazu solltest Du/sollten Sie wissen: Für das Einhalten von Regeln und Vorgaben, die durch das Bundeskleingartengesetz geregelt sind ( u.a. Prinzip "kleingärtnerische Nutzung", "3tel-Regelung", Grösse der Laube), bekommen die Pächter*innen im Gegenzug "gute Konditionen" hinsichtlich der Pachthöhe und einer stabilisierten Existenz ihres Kleingartens. Zusätzlich ergibt sich eine sozial gerechtere  Möglichkeit, Pächter*in eines Kleingartens werden zu können. Wie das? Das Bundeskleingartengesetz ist wichtig für unser Kleingartenwesen, da es die rechtliche Grundlage für die Nutzung von Kleingärten in Deutschland bildet. Im Gesetz sind die Grundsätze und Ziele des Kleingartenwesens, die Voraussetzungen für die Gründung von Kleingartenvereinen und die Regelungen für die Vergabe von Kleingärten an Pächter*innen festgelegt. Das Gesetz dient auch dazu, den Schutz von Kleingartenland vor einer Veräußerung oder Bebauung sicherzustellen. Darüber hinaus enthält es Regelungen zu den Bebauungsvorschriften, den Pachtzinsen und den Vertragsbedingungen zwischen dem Kleingartenverein und den Pächtern. 


Gartenaufgabe

  • Ich möchte meinen Garten kündigen. Wie geht es weiter?

    Um Deinen/Ihren Kleingarten zu kündigen, beachte/beachten Sie bitte folgende Schritte: 


    1. Prüfe/prüfen Sie zunächst Ihren Pachtvertrag und die Vorgaben für eine Kündigung darin. Lade/laden Sie sich den Kündigungsvordruck herunter, fülle ihn/füllen Sie ihn aus. Schicke/Schicken Sie diesen per Email oder per Post an den Vorstand. 


     2. Informiere/informieren Sie den Vorstand von Fösse e.V. über Ihre Kündigungsabsicht und teile/teilen Sie ihm das Datum mit, zu dem Du/Sie den Garten übergeben möchten.


     3. Räume/räumen Sie den Garten fristgerecht und achte/achten Sie darauf,  ihn in einem sauberen und gepflegten Zustand zu hinterlassen.


    4. Stelle/stellen Sie sicher, alle offenen Kosten zu begleichen, wie zum Beispiel Pacht- und Versorgungskosten.


    5. Es erfolgt eine Gartenschätzung über den aktuellen Wert des Gartens durch einen Schätzer. Dieser erstellt im Anschluss ein Schätzprotokoll. In dem Protokoll ist vermerkt, welchen "Plus"-oder "Minuswert" der Garten hat und welche Arbeiten noch zu erledigen sind. 

  • Mir wurde der Garten gekündigt. Was muss ich tun?

    Um auf die Kündigung Ihres Kleingartens sinnvoll zu reagieren und die Angelegenheit ordnungsgemäß abzuschließen, unternehme/unternehmen Sie bitte folgende Schritte: 


    1. Prüfe/prüfen Sie den Pachtvertrag und die Vereinssatzung auf die Kündigungsbedingungen und -fristen. Du hast/Sie haben eine Kündigung erst dann erhalten, falls zuvor gesetzte Fristen und/oder Abmahnungen von Dir/von Ihnen nicht eingehalten oder wiederholt nicht beachtet worden sind oder andere, ernsthafte Gründe vorliegen. 


    2.Setze dich/setzen Sie sich bei Fragen mit dem Vorstand des Kleingartenvereins in Verbindung. Erfrage/erfragen Sie das Datum, an dem Du/Sie den Garten übergeben musst/müssen.Solltest Du/sollten Sie mit Deinem/Ihrem Verhalten massgeblich zu der erfolgten Kündigung beigetragen haben, trage bitte/tragen Sie bitte zu einem reibungslosen Ablauf der notwendigen Schritte bei. 


    3. Räume/räumen Sie Deinen/Ihren Garten fristgerecht und hinterlasse/n/Sie ihn in einem sauberen und gepflegten Zustand. 


    4. Begleiche/begleichen Sie alle offenen Kosten wie z.B. Pacht-, Wasser- oder Stromkosten.


    5. Kündige/kündigen Sie Ihre Mitgliedschaft im Verein Fösse e.V., sofern diese nicht automatisch mit der Kündigung des Gartens endet.


    6.Es erfolgt eine Gartenschätzung über den aktuellen Wert des Gartens durch einen Schätzer. Dieser erstellt im Anschluss ein Schätzprotokoll. In dem Protokoll ist vermerkt, welchen "Plus"-oder "Minuswert" der Garten hat und welche Arbeiten noch zu erledigen sind. 


  • Ich habe eine Abmahnung bekommen. Was nun?

    Wenn Du/Sie eine Abmahnung vom Vorstand von Fösse e.V. erhalten hast/haben, solltest Du/sollten Sie bitte Folgendes tun:


    1. Lese/lesen Sie die Abmahnung gründlich und verstehe/verstehen Sie, was beanstandet wurde.


    2. Wenn die Abmahnung erfolgt ist, solltest Du/sollten Sie die eingeforderten Maßnahmen so schnell wie möglich umsetzen, um weitere Konsequenzen zu vermeiden.


    3. Nimm/nehmen Sie Kontakt zum Vorstand auf und zeigen Sie Bereitschaft, das Problem zu lösen und in Zukunft die Regeln des Vereins einzuhalten.


    4. Vermeide/vermeiden Sie zukünftige Verstöße gegen die Vereinsregeln und achte/achten Sie darauf, dass Du dich/Sie sich im Rahmen der Regeln bewegen.



Begriffe

  • Was bedeutet "Gut Grün?"

    Der Begriff "Gut Grün" ist ein traditioneller Ruf im Kleingartenverein. Er hat sich über einen längeren Zeitraum historisch entwickelt. Sitzungen und Versammlungen werden damit beendet, dass die Kolonieleitung oder der erste Vorsitz, welche die Veranstaltung leiten in die anwesende Runde sagt: "Hiermit schliesse ich unsere heutige Sitzung/Versammlung mit einem dreifachen (alle Anwesenden rufen gemeinsam):"Gut Grün". Der Ruf betont auf positive Art den Zusammenhang zwischen der Freude am Kleingärtnern, gut gepflegten Gärten und deren Auswirkung auf die anderen Gärten, die Umwelt und die Gemeinsamkeit im Verein. 


  • Was bedeutet "Wasser, marsch!?"

    "Wasser marsch!" bedeutet in einer Kleingartenkolonie, dass nach dem Winter das Wasser wieder angestellt wird und somit wieder für die Bewässerung zur Verfügung steht

  • Was ist ein/e "Gartenfreund/in?"

    Ein "Gartenfreund"/eine "Gartenfreundin" im Kleingartenverein ist eine Person, die Mitglied in einem Kleingartenverein ist und dort einen Kleingarten gepachtet hat. Der Begriff "Gartenfreund" im Kontext des Kleingartenvereins ist gebräuchlich in der Anrede. Möglichweise wurde der Begriff im Laufe der Zeit in Anlehnung an das Ziel der Gemeinschaft und Freundschaft zwischen Kleingärtnern und Gartenliebhabern gewählt.


  • Was ist ein "Laubenpieper?"

    Ein "Laubenpieper" ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für eine Person, die einen Kleingarten besitzt und bewirtschaftet. Der Ursprung des Wortes ist nicht eindeutig geklärt, jedoch wird vermutet, dass es sich um eine abwertende Bezeichnung handelt, die in den Anfangszeiten des Kleingartenwesens von Hausbesitzern gegenüber Kleingärtnern verwendet wurde. Heute wird der Begriff nicht mehr ganz so oft verwendet. Und wenn, dann humorvoll oder liebevoll im Zusammenhang mit Kleingärtner*innen.


  • Ist ein Kleingarten ein Schrebergarten?

    Ein Kleingarten wird auch heute oft noch "Schrebergarten" genannt. Der Begriff " hat seinen Ursprung in der Schreber-Bewegung, die Ende des 19. Jahrhunderts entstand. Das Wort stammt ab vom Namen des deutschen Arztes und Pädagogen Daniel Gottlob Moritz Schreber (1808-1861), der die Idee entwickelte, Kindern und Jugendlichen eine gesunde körperliche, seelische und geistige Entwicklung zu ermöglichen. Er selbst war als Kind durch gewisse Umstände vorbelastet gewesen. Nach dessen Tod und durch seine Thesen inspiriert entstand ein erster "Schreberverein", der neben körperlichen Aktivitäten auch die Anlegung von Kinderbeeten/Pflanzbereichen, im Sinne der Naturverbundenheit in ein gesundheitsförderndes Konzept mit einband. Im Laufe der Zeit ent-wickelten sich diese  "Schrebergärten" dann zu Kleingärten, die langfristig jedoch eher von Erwachsenen bewirtschaftet wurden. Auch heute noch werden Kleingärten gelegentlich als "Schrebergärten" bezeichnet, obwohl dieser Begriff mittlerweile in der Wahrnehmung einiger Menschen eher negativ behaftet ist. Die auch durch Unwissenheit über die Fakten entstandenen Vorurteile beziehen sich auf das Kleingartenwesen als Inbegriff von "Spiessigkeit" und ungern gesehenen "rückwärtsgewandten Traditionen". Sie werden jedoch aufgrund einer fortlaufenden gesellschaftlichen Entwicklung durch viele engagierte Kleingartenvereine mittlerweile erfolgreich widerlegt. 

Tätigkeiten

  • Was macht der Vorstand?

    Der Vorstand von Fösse e.V. hat verschiedene Aufgaben und Tätigkeiten, darunter gemeinsam  mit der Geschäftsstelle die Verwaltung des Vereins, die Organisation von Versammlungen und Veranstaltungen, die Überwachung der Einhaltung der Satzung sowie die Vertretung des Vereins gegenüber Dritten. Außerdem trifft der Vorstand Entscheidungen über die Nutzung der Gartenparzellen und kann bei Verstößen gegen die Vereinsregeln Maßnahmen ergreifen. Die Mitglieder des Vorstands treffen sich monatlich zu einer Vorstandssitzung.

  • Was macht die Geschäftsstelle?

    Die Geschäftsstelle von Fösse e.V. hat ebenfalls verschiedene Aufgaben und Tätigkeiten, darunter fallen die Verwaltung der Mitgliederdaten, die Organisation von Versammlungen und Veranstaltungen, die Bearbeitung von Anträgen, das Schreiben von Abmahnungen, Aufforderungen, Kündigungen u.a..Weiterhin berät die Geschäftsstelle die Mitglieder des Vereins in Fragen rund um den Kleingartenverein und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Mitgliedern. Die Geschäftsstelle ist ausserdem Ansprechpartner für externe Institutionen wie Behörden oder andere Vereine. 

  • Was macht der erste Vorsitz?

    Der erste Vorsitz in Fösse e.V. erfüllt entscheidende Aufgaben und führt die dazugehörigen Tätigkeiten aus. Dazu gehören die Leitung des Vereins, die Organisation und Einberufung von Vorstandssitzungen und Versammlungen, die Vertretung des Vereins gegenüber Dritten, gemeinsam mit anderen Mitgliedern des Vorstands die Überwachung der Einhaltung der Vereinsregeln sowie die Pflege und Verwaltung der Gartenparzellen. Im Allgemeinen trägt der erste Vorsitz eine hohe Verantwortung für den Verein und muss sicherstellen, dass die Interessen des Vereins und seiner Mitglieder gewahrt werden. Im Falle von Verstößen gegen die Vereinsregeln oder gesetzlicher Vorgaben kann der erste Vorsitzende auch disziplinarische Maßnahmen ergreifen und notfalls den Ausschluss von Mitgliedern veranlassen. Der zweite Vorsitz unterstützt oder vertritt den ersten Vorsitz da wo es notwendig ist. 

  • Was macht die Kasse?

    Die Kasse ( Kassenwart*in, bzw. erste/r Kassierer*in ) in Fösse e.V. kümmert sich um die Verwaltung der Finanzen und um die Buchführung. Sie erstellt den Haushaltsplan und die Jahresrechnung, ist zuständig für die Einziehung von Mitgliedsbeiträgen sowie die Zahlung von Ausgaben und Bezahlung von Rechnungen. Darüber hinaus trägt die Kasse die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwaltung der Vereinsmittel und muss sicherstellen, dass die Finanzen transparent und nachvollziehbar sind. Im Allgemeinen arbeitet der Kassenwart eng mit dem Vorstand und der Geschäftsstelle des Vereins zusammen und erstattet bei der Jahrshauptversammlung Bericht über die finanzielle Lage des Vereins. Die Kasse ist auch bei der Durchführung von Gartenübergaben oder Schätzungen beteiligt. Es gibt die Kasse in den Kolonien und für den Verein.


  • Was macht die Schriftführung?

    Als Teil des Vorstands in Fösse e.V. ist die Schriftführung für die Protokollierung von Versammlungen und Vorstandssitzungen zuständig. Dazu gehört die Erstellung von Berichten über die Tagesordnungspunkte, die Niederschrift der Beschlüsse und die Dokumentation wichtiger Diskussionen und Entscheidungen. Die Schriftführung kümmert sich mit um die Verwaltung von Mitgliederdaten  und die Korrespondenz mit Dritten. Darüber hinaus befasst/e sich die neue Schriftführung in Fösse e.V.  mit der Umsetzung eines tragfähigen Digitalkonzeptes für den Verein. Sie unterstützt die Geschäftsstelle und arbeitet zusammen mit dem Vorsitz bei verschiedenen Tätigkeiten und Terminen, die für den Verein wichtig sind. Es gibt die Schriftführung in den Kolonien und für den Verein.


  • Was macht die Kolonieleitung?

    Die Kolonieleitung in Fösse e.V. ist dafür verantwortlich, die Belange der Kleingärtner in der Kolonie zu vertreten und zu koordinieren. Dazu gehört u.a. die Organisation von Versammlungen, Gemeinschaftsarbeiten und Veranstaltungen, die Kontrolle der Einhaltung der Kleingarten-Ordnung sowie die Vermittlung zwischen Kleingärtnern und Vorstand. Die Kolonieleitung kümmert sich ggf. auch  um Beanstandungen und Reparaturen.

  • Was macht die Revision?

    Die Revision in unserem Kleingartenverein Fösse e.V. prüft als Kontrollorgan die ordnungsgemäße Verwendung der Finanzen. Die Prüfung erfolgt in der Regel einmal jährlich und wird auf der Mitgliederversammlung in einem mündlichen Revisionsbericht vorgetragen. Es gibt die Revision für die Kolonien und für den Verein. 

  • Was machen die Wegewart*innen?

    Die Wegewart*innen in den Kolonien von Fösse e.V. sind dafür zuständig, dass die Wege und Anlagen in Ordnung gehalten werden, damit die Kleingartenmitglieder, Gäste und Besucher sie entsprechend nutzen können. Zudem sind sie oft auch Ansprechpartner für andere Kleingärtner, wenn beispielsweise Beschwerden oder Anregungen bezüglich der Wege vorliegen.

  • Was macht die Gartenfachberatung?

    Die Gartenfachberatung in Fösse e.V. bietet den Mitgliedern fachliche Unterstützung bei der Gartenarbeit und -gestaltung . Sie hilft u.a. bei der Auswahl und Pflege der Pflanzen und gibt Tipps zu Schädlingsbekämpfung sowie zur ordnungs-gemäßen Bewirtschaftung der Parzellen. Darüber hinaus berät die Gartenfachberatung den Vorstand in Bezug auf die Anlage und Ausstattung der Kolonien, und ggf. bei Schätzungen im Zuge von Gartenübergaben, sowie bei der Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen. 

  • Was macht die Strom-und Wassergemeinschaft?

    Die Strom- und Wassergemeinschaft/en in Fösse e.V. Kleingartenverein hat/haben als ausgelagerte Instanz/en die Aufgabe, die Versorgung der Gärten mit Strom und Wasser sicherzustellen. Dies beinhaltet die Installation und Wartung der entsprechenden Leitungen sowie die Ablesung der Zählerstände und die Abrechnung der Verbrauchskosten. In vielen Kleingartenvereinen gibt es eine gemeinschaftliche Versorgung mit Strom und Wasser , um eine effiziente Nutzung und eine faire Verteilung der Kosten zu ermöglichen.

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